Bürger*innen-Protest

Auch im nunmehr 17. Jahr – von 2007 bis 2014 – geht der Kampf weiter.

März 2024: Feuerwehren weiter kritisch zu AGAP von Covestro –
Wo bleiben Bezirks- und Landesregierung als Aufsichtsorgane?

Nachdem Covestro schon kurz vor Weihnachten 2023 versucht hat mit Zeitdruck ihr unsicheres AGAP – Konzept durch zu pushen, liegt nun eine erste kritische Antwort der betroffenen kommunen vor. Der Kreis Mettmann hat dies nach Gesprächen mit den betroffenen Kommunen – Duisburg, Düsseldorf, Krefeld, Mühlheim, Solingen und Neuss – deutlich formuliert.

Der vorgelegte AGAP  (Alarm und Gefahrenabwehrplan aus dem Jahr 2008)  habe das „Stadium eines Entwurfes nie verlassen“. Deshalb seien „weiterhin verschiedene Sachverhalte und Fragestellungen zu klären“. Außerdem ergeben sich „aus der fortgeschrittenen Zeit geänderte Rahmenbedingungen, welche im AGAP zu berücksichtigen sind:“. Auch seien erhebliche Abweichungen gegenüber dem Entwurf aus 2008  zu sehen, die „auch nicht immer als Änderungen erkennbar sind“.

Einige der 15 Punkte sind:

  • die für die Ausbreitungsberechnung wichtige Inversionswetterlage
    soll wegen eines angeblichen „Redaktionellen Fehlers“ verschoben
    werden. Dies obwohl die vorher eingerechnete Sperrschichthöhe von
    20 Meter den VDI-Richtlinien entspricht und nicht den  nunmehr  von
    Covestro ausgedachten 100 Meter.
  • Ein grundlegendes TÜV-Gutachten wird nicht mehr erwähnt. Dieses
    muss aber weiter zwingend Beachtung finden.
  • Das Ausblenden des Vollbruchs wird besonders wegen der Jüngeren
    Ereignisse und besonders der Angriffe auf Gasleitungen als nicht akzeptabel
    gesehen.
  • Es sind genaue Daten zur exakten Lage der Leitung, Trassenpläne zu den
    Ausbreitungsrechnungen notwendig, abgestimmt auf definierte Gefahren-
    bereiche, Klima- und Lufttechnik betroffener Gebäude sowie die Gefährdung
    von Personen in den Gebäuden
  • Auch die „Orodierung“ des CO wird angeregt, damit das Gas gerochen werden
    kann und zwar von den betroffenen Anwohner*innen und Rettungskräften.

Wir fordern Bezirks- und Landesregierung auf, ihre Aufsichtsfunktion jetzt wahrzunehmen und das „Kampffeld“ nicht für Covestro „frei zu halten“.

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Trotz der Gerichts-Entscheidungen müssen sich Covestro und die Bezirksregierung Düsseldorf auch im 16. Jahr nach der ersten Planfeststellung (2007) mit ihrer Giftgas-Pipeline also weiter durch die Gerichte. Auf jeden Fall müssen sich vor einer möglichen Inbetriebnahme der Giftgas-Leitung weiter mit dem GEO-GRID 2 durch die Landschaft „quälen“.
Bisher ist von „Außenarbeiten“ nichts zu sehen, obwohl Covestro sich als weiter an diesem Hochrisikoprojekt interessiert erklärt. Wegen der aktuellen Diskussion über eine Übernahme – durch wen auch immer – und die schwächelnden Renditen und Aktienkurse sind alle Meldungen dieser Art mit Vorsicht zu bewerten.

Ein erster Bericht ist beim Anzeiger24 – für Hilden und Langenfeld – erschienen, in dem das Verfahren im „Zeitraffer“ dargelegt ist. https://www.anzeiger24.de/langenfeld/lokale-empfehlungen/co-pipeline-17-jahre-streit-und-kampf-um-umstrittenes-industrie-projekt

Es gilt noch weitere Hürden für Covestro zu meistern. Da muss Covestro wohl eine oder sogar mehrere Fehleinbauten des LEOS- Schnüffel-Systems noch einmal nacharbeiten. Und die Berufs-Feuerwehren arbeiten zur Zeit an einer optimierten Gefahrenabwehr. Dazu dürfte der alte „Bayer-Entwurf“ des „AGAP „ ( Alarm und Gefahrenabwehrplan) aus dem Jahr 2008 bei weitem „nicht passen und nicht ausreichen“!
Wie und ob die Melde- und Warn-Lücke zum „Externen Notfallplan“ überhaupt geschlossen werden kann, ist nicht zu sehen. So prankt in der Planung noch eine „gefährliche Leere“, die wir mit großen ??? kenntlich gemacht haben.
Wir bleiben also zu Recht und mit guten Argumenten weiter dran am „Covestro-Giftgas-Projekt“ und setzen alles daran Feuerwehr- und weitere Rettungskräfte sowie die Anwohner*innen weiter bestens zu schützen.

Mit drei Fragezeichen haben wir die „Riesen-Lücke“ in der Grafik der Arbeits-gemeinschaft der Berufs – Feuerwehren (AGBF) markiert. Die richtige Schlussfolgerung und am einfachsten und am besten wäre es, wenn Covestro das Risiko und die Probleme dieses „Alt-Projektes“ richtig und neu bewertet und eine ungefährliche, bessere Nutzung der Pipeline sucht.
Und es muss verhindert werden, dass die von dem vorherigen Betreiber BAYER und ärztlichen Wissenschaftlern dokumentierten Risiken einfach ausgeblendet werden, wenn es um Gefahrenabwehr geht!

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CO-Pipeline – Gerichtsverfahren des BUND-NRW beendet – aber der Widerstand und die Enteignungsprozesse gehen weiter

Im Verfahren um den Planänderungsbeschluss zur Errichtung und zum Betrieb der 67 Kilometer langen Kohlenmonoxid-Fernleitung zwischen Köln-Worringen und Krefeld-Uerdingen wird der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 2. Mai 2023 einlegen. Trotzdem wird der Widerstand des Umweltverbandes gegen die „Giftgasröhre“ weitergehen. Der BUND sieht jetzt vor allem die Bezirksregierung Düsseldorf  – als  Abteilung der NRW -Landesregierung – in der Pflicht, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu garantieren und die Sinnhaftigkeit des Projekts unter den aktuellen Rahmenbedingungen zu hinterfragen. Jetzt sehen wir unsere Aufgabe weiter darin

  •  die Bezirksregierung an ihre Pflichten errinnern
  •  den Bedarf der Pipeline zu hinterfragen und aktuell zu überprüfen
  •  -immer weiter an das verbleibende signifikante Restrisiko zu erinnern; dazu fehlt noch immer ein wirksamer „Gefahren- und Abwehrplan“ 

Feuerwehren, Polizei und  weitere Rettungskräfte weisen seit Anfang des Verfahrens darauf hin, dass ein CO-Gasaustritt nicht beherrschbar und eine Rettung der betroffenen Menschen im Umfeld der Giftgas-Röhre praktisch unmöglich wäre.
(Siehe weiter unten – zur Detektionslücke und Auswirkung-)

Da fragen sich z.B. die Anwohner*innen im Hildener Süden – nahe der Autobahn A3 –  ob und wie sollen die neu aufgebauten Sirenen bei solch einem Ereignis helfen? Oder ob diese – so makaber es klingt – „Spiel mir das Lied vom Tod“ abspielen sollen?

Ein neuer Sirenenmast -in direkter Nähe zu CO-Pipeline-Trasse in Hilden an der A3 – soll er als Alibi für nicht zu garantierende Sicherheit dienen? Die trägen und lückenhaften Detektionssysteme lassen eine Warnung erst zu, wenn bereits tote Anwohner*innen entlang der Trasse zu beklagen sein würden.


Denn die Richter des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes wollten die vorgelegten Fakten zu der tödlichen Detektions- und Warnlücke der an der CO-Pipeline verlegten Leck-Erkennungssysteme nicht verhandeln. Den betroffenenen  Anwohner*innen aber ist die Gefahr sehr bewußt. Bagger haben  allein in NRW seit 2014  bereits mehr als 20 mal Gas-Pipelines beschädigt. Das hat auch zu Todesfällen geführt . Ein solcher Vorfall an der CO-Pipeline würde hunderte Tote bedeuten. 
Das war bereits im Jahr 2010 das Ergebnis, das damals Bayer nach Diskussionen mit den kritischen Kinderärzten zugeben musste. Daran werden wir immer wieder erinnern und auch die „Verantwortlichen“ – die NRW-Landespolitik; Bezirksregierung Düsseldorf und Covestro als möglichen Nachfolge-Betreiber (von Bayer) benennen.

Außerdem ist zu hinterfragen, ob auch ein solches  Gerichtsverfahren überhaupt „richtige Ergebnisse“ liefern kann, wenn die Aufspaltung in Alt- und Änderungsverfahren eine ganzheitliche Abwägung „unmöglich“ macht?   

Nach Abweisung der BUND Klage kündigt Umweltverband weiteren Widerstand an

Nach dem Verfahren ist vor den nächsten Gerichtsverfahren. Der Vorsitzende Richter Schwerdtfeger berichtete, dass noch etliche Verfahren auf Erledigung warten.

Aktuell (Stand 02. Mai 2023 ) seien „bei der Kammer noch 23 Klageverfahren aus den Jahren 2007 bis 2010 sowie 2018 anhängig. Von diesen richten sich 5 Klageverfahren gegen planfeststellungsrechtliche Entscheidungen der Bezirksregierung Düsseldorf, die übrigen 18 Klageverfahren betreffen Besitzeinweisungsbeschlüsse dieser Behörde.
Im ersten Halbjahr des Jahres 2023 stehen die planfeststellungsrechtlichen Verfahren zur Entscheidung an: Von diesen machten die beiden bereits genannten Verfahren privater Klägerinnen im Februar den Auftakt; die Verbandsklage des BUND gegen den Planänderungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf von August 2018 steht heute auf der Terminrolle und die verbliebenen 4 kommunalen Klagen gegen einzelne Planänderungsentscheidungen aus 2009 werden im Juni (ohne mündliche Verhandlung) folgen.“
Zu dem Klageverfahren des BUND am 2. Mai 2023 lesen Sie die Pressemitteilung unter folgendem Link:

https://www.bund-nrw.de/presse/detail/news/co-pipeline-weitere-proteste-vorprogrammiert/

Eines der umstrittensten „Gemeinwohl-Projekte -???“ Nordrhein-Westfalens wird 16 Jahre alt: Die CO-Giftgas-Leitung quer durch den Kreis Mettmann und die Stadt Duisburg, vorbei an Düsseldorf und Mülheim an der Ruhr.

Am 14. Februar 2007 erließ die Bezirksregierung Düsseldorf den Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb der 67 km langen Kohlenmonoxid-Fernleitung zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen der Firma Bayer. Damit gab sie zwar den Startschuss für den Bau der Pipeline mit hoch giftigem Inhalt vorbei an Wohnhäusern, Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern. Doch 16 Jahre und unzählige Gerichtsverfahren später ist die Leitung – inzwischen gehört sie der Bayer-Abspaltung Covestro – immer noch nicht in Betrieb.

An den unrühmlichen Jahrestag erinnerten am Sonntag 50 Personen im Hildener Süden – dort, wo die Leitung  zwölf Meter an einem Wohnhaus vorbeiläuft. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren neben Vertretern aus den Hildener Ratsfraktionen Bürgeraktion, Grüne und CDU auch Bürgermeister Dr. Claus Pommer.

Noch immer laufen Klageverfahren von betroffenen Privatpersonen und Städten – und längst hat Covestro nicht die Auflagen und Anforderungen zur Sicherheit erfüllt. Falls der Konzern hoffen sollte, über die Sache könnte ja „Gras wachsen“, ist dies eine vergebliche Hoffnung.

Aktuelle Unglücke mit Leitungen führen immer wieder vor Augen, wie groß und weitreichend die Risiken sind – wie in Bochum am 13.01.2023 (Eine Gasleitung wird von einem Baggerfahrer mit einem Bohrkopf durchbohrt: ein Haus explodiert, eine Frau stirbt.) oder in Düsseldorf am 10.02.2023 (Ein Baggerfahrer zerstört bei einer Bohrung 17 Glasfaserkabel: Notruf-Leitstellen, Ministerien und Behörden sind über Stunden nicht erreichbar.)

Wie versprochen, informieren wir über den aktuell noch im Februar 2023 anstehenden
Verwaltungsgerichtstermin in Düsseldorf am 28. Februar 10 Uhr , wo der abgesagte Termin aus November 2022 (siehe unten) nunmehr nachgeholt werden soll.

Auch der für den 17 Januar 2023 angekündigte Verhandlungstermin zur Klage des BUND NRW wurde wegen Erkrankung des Vorsitzenden abgesetzt und ist neu auf den 2. Mai 2023 10 Uhr angesetzt. Die Adresse ist Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf.

Nachdem die Düsseldorfer Verwaltungsrichter zwar einige der Privatkläger*innen zum
“ Rückzug“ aus dem Verfahren bewegt haben, bleiben doch noch einige Klagen zu behandeln. (Siehe weiter unten über die dort genutzten Formulierungen)

Zunächst wurde für den 29.November 2022 die Verhandlung der beiden Verfahren Az.: 3 K 2188/07, 3 K 2218/07 anberaumt und in der Terminvorschau veröffentlicht.

Dieser Termin wurde nun wegen Erkrankung des Richters abgesagt. Dem betroffenen Richter wünschen wir gute Besserung.

Wir können jetzt erst einmal die Advents- und Weihnachtszeit hoffentlich gesund und ohne CO-Pipeline-Stress begehen.

Im neuen Jahr werden wir über den neuen Termin wieder informieren. Dann freuen wir uns über möglichst viele Menschen, die dort die Öffentlichkeit in diesem besonderen Verfahren herstellen.  

Jetzt werden wir uns auf das Verfahren des BUND NRW gegen das Land NRW – auf dem 17. Januar 2023 terminiert –
konzentrieren., wenn das denn zu diesem „Pleiten-Pech und Pannen-Projekt“ dann stattfinden kann. 
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u.a. ./. Land Nordrhein-Westfalen Klagen zweier privater Klägerinnen aus Hilden und Ratingen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf zur Errichtung und zum Betrieb einer Kohlenmonoxid-Rohrfernleitung („CO-Pipeline“) von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen (von Februar 2007 in der aktuellen Fassung von August 2018):

Die beiden Klageverfahren von 2007 sind im Frühjahr 2022 nach rechtskräftigem Abschluss des Leitverfahrens 3 K 1599/07 (Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von Mai 2011, Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen von August 2020 – 20 A 1923/11 – sowie Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von Dezember 2021 – 4 B 10.21 -) wieder aufgenommen worden.
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Wir werden dann natürlich auch als Initiative und als weiterer Prozeßbeteiligter vor Ort sein und auch für Fragen zur Verfügung stehen. Denn wir stehen am 17. Januar 2023 dem Kontrahenten Land-NRW vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf und der beigeladenen Partei COvestro gegenüber. Aber selbst das muss nicht das letzte Verfahren sein, denn es stehen noch eine und nicht vollständig bekannte Zahl von Enteignungs- Verfahren gegen Kommunen aus.
Also wir blieben an der Gift-Röhre dran und auch die Medien sollten die Bürger*innen weiter über dieses ungewöhnliche Verfahren auf dem laufenden halten. Denn täglich oder wöchentlich sterben Menschen im Winter an CO-Kohlemonoxid)-vergiftungen oder landen mit scheren Symptomen auf Intensivstationen und Druckkammern. Desahlb auf, auf, wir sehen uns hoffentlich gesund in Düsseldorf!

Verwaltungsgerichtsverfahren nur noch als Show-Effekt ?

Zu den noch anhängigen Klagen des BUND-NRW und einiger Privatleute werden von dem Verwaltungsgericht Düsseldorfbemerkenswerte Schlangenliniengefahren.

Den Privatleuten wird deutlich geschrieben:
Alle entscheidungserheblichen Einwendungen und Rügen sind nach eingehenden Überprüfungen der maßgeblichen Sach – und Rechtslage durch die Gerichte abschließend berücksichtigt, beurteilt und vollumfänglich „abgearbeitet“ worden
Dazu gibt es dann an die Privatkläger eine Aufforderung zur „Rücknahme ihrer Klage“ und damit zur „Kapitulation“ vor der juristischen Übermacht und vor unüberschaubaren Kosten des Verfahrens, da die Aburteilung schon festzustehen scheint.

„… bleibt es Ihnen auch unbenommen, ihre Klage ( mit der günstigen Kostenfolge einer Reduktion der Gerichtskosten auf ein Drittel) zurücknehmen.
Außerdem wird noch vermeldet, dass der einst von einigen Privatklägern als Unterstützung bevollmächtigte Dieter Donner als „Streitgenosse“ – sicher ein juristischer Kampf- bzw. Fachbegriff – „nicht (mehr) vertretungsberechtigt“ ist.“nach § 67 ( Abs. 2 Satz 2Nr. 2Var. 3) VwGO .
Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxx
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht.

(Den Namen haben wir bewusst anonymisiert, obwohl in dem amtlichen Schreiben verwendet, um die Privat-Person vor Anfeindungen zu schützen)

Dem ebenfalls noch im Klageprozess befindlichen BUND NRW möchte man offensichtlich gerne noch einen „öffentlichen Prozess machen„. Dazu wurde die Bezirksregierung Düsseldorf als Beklagte aufgefordert zu der Klageschrift des BUND aus dem Jahr 2018 Stellung zu nehmen. Und Covestro als „Beigeladene“ sollte über den derzeitigen Stand des Vorhabens Auskunft zu geben.
Dazu hatte das Oberverwaltungsgericht schon einige „Vorlagen und Leitgedanken“ als Hilfestellung für die Anwälte der Bezirksregierung gezimmert:
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststel-lungschlusses ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seines Erlasses. Ausgenommen hiervon sind Rechtsänderungen zugunsten des Vorhabenträgers.

Es gilt also nur die fast 20 Jahre alte Fakten-, Prognose-, Rechtslage und neue Entwicklungen oder wie z.B. ein neues Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz und neuere EU-Richtlinien werden für dieses Verfahren für unmaßgeblich erklärt.

Deshalb soll und wird in diesem Verfahren nur der im Planänderungsbeschluss geplante Einbau der Geogrid Matte 2 und nur auf seine „baulichen Auswirkungen“ verhandelt werden. Alles andere wie mangelhafte Detektions- und Warnsystememit Todesdrohung für Anwohner – und die gravierenden Baumängel, Pannen wie fehlende Bombensuche und vieles mehr, sind von der anstehenden Verhandlung zur großen Freude des begünstigten Vorhabenträgers Covestro (früher Bayer) auszunehmen.

Ob sich noch klagende Anwohner und der BUND NRW zu einer solchen Verhandlungsshow hergeben, ist noch zu entscheiden. Wir denken, es eröffnen sich noch andere Wege des weiteren Widerstandes, die nicht nur Anwalts- und Gutachterhonorare produzieren?
Wir werden weiter als „Streitgenoss*innen“ agieren und -lobbyfrei – berichten auch wenn es noch so viele Richter und Politiker*innen missfällt!
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Mahnwache zum 15. Jahrestag der Genehmigung der CO-Pipeline
Kein baldiges Ende der Verfahren in Sicht – Kampf geht weiter

Auch wenn sich am 14. Februar 2022 bereits zum 15. mal die Genehmigung der BAYER-CO-Pipeline – mittlerweile Covestro – jährt, ist kein baldiges Ende in Sicht.
Etwa 50 Menschen hatten sich trotz der Kälte und Corona-Einschränkungen versammelt.


Landrat Thomas Hendele sparte nicht mit Kritik an den Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen und versprach gemeinsam mit der Stopp-CO-Pipeline-Initiative weiter zu kämpfen

Gestartet wurde mit einer kurzen Retrospektive in 7 Punkten über die Verantwortungs-verschiebung zwischen Landesregierung, Landtag, Bezirksregierung, Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Verfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht.
Das mündete in der denkwürdigen Aussage des damaligen Regierungspräsidenten Jürgen Büssow.

„Es ist natürlich gefährlich, wenn das Gas austritt und Sie stehen daneben.
Dann fallen Sie natürlich um und sind auch tot“

Vor den aktualisierten Großplakaten und dem Mahnmal CObelisk wurde auch Landrat Thomas Hendele in seiner Kritik besonders der Oberverwaltungsrichter deutlich.

Die vielen Risiken mit verrosteten und vielfach mangelhaft verschweißten und auf freiem Feld gebogenen Rohren wurden als im Vorverfahren abgehandelt abgetan und nicht überprüft. Und auch die Nicht-Berücksichtigung der Warnungen der Feuerwehren über fehlende Rettungsmöglichkeit von vergifteten Anwohnern wird dazu führen, dass hier noch intensive und langwierige Nacharbeiten folgen müssen. Außerdem sind noch viele Verfahren anhängig zu den Grundstücks-Enteignungen und der Planänderungsgenehmigung aus dem Jahr 2018. Zum Schluss bedankte sich Landrat Hendele bei der Initiative für den starken, sachlichen und friedlichen Widerstand über so lange Zeit. Auch wir haben uns für seinen auch persönlich starken Einsatz bei ihm bedankt.
Unser gemeinsamer Kampf geht weiter.



Am 21. Januar 2022 war die Nachricht auch bei den Klägeranwälten. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil des Oberver-waltungsgericht Münster aus August 2020 abgelehnt. Prompt ernteten Sie den enttäuschten Kommentar des Landrates des von der CO-Pipeline stark betroffenen Kreis Mettmann, Thomas Hendele: „Ich finde insbesondere nicht nachvollziehbar, dass die umfangreich aufgeworfenen grundsätzlichen Fragestellungen aus der Planfeststellung des Projektes nicht zur Zulassung der Revision geführt haben“
Die Enttäuschung ist nur zu verständlich, weil der Kreis Mettmann bereits vor der 1.Genehmigung eine Abschätzung der bei einer größeren Leckage bedrohten Anwohner erstellen lassen. Dabei kam die erschreckend hohe Zahl von mehr als 140.000 bedrohten Menschen zu Tage und dies allein im Kreis Mettmann. Rechnete man da zusätzlich die in Duisburg und Düsseldorf Betroffenen dazu, dann müßte man von ca. 200..000 durch das CO-Giftgas potenziell bedrohten Menschen ausgehen!

Aber selbst das war den höhheren Gerichtsinstanzen keine Reivision und kein nochmaliges Überlegen wert?

Wir werden als Bürgerinitiative gemeinsam mit den Kommunalvertretern im NRW-Wahlkampf die bewerberinnen und Bewerber befragen, was sie zu tun gedenken den „groben Unfug“ zu stoppen und die drohende Katastrophe zu vermeiden.
Wir bleiben dran und kämpfen weiter!

Schon im Jahr 2021 versuchte COvestro wieder Druck auf Grundstückseigentümer zu machen, obwohl die rechtlichen Verfahren längst noch nicht „fertig“ waren. Hatten die Bayer/Covestro-Anwälte da schon Hinweise aus der Leibziger-Gerichtzentrale? Viele Mitarbeiter sollen von der Covestro-Spitze bald zur Profitsteigerung aussortiert werden. Wir bauen gerade einen Widerstandswall auf; evtl. schließen sich ja dort noch Beschäftigte dem an.
Bald schon mehr dazu!

Im Jahr 2021 – dem Jahr der Bundestagswahl – fragen wir die aktuellen Direkt-Kandidierenden der wahrscheinlich im nächsten Bundestag vertretenen, ansprechbaren Parteien, was sich hinsichtlich der gefährlichen Industrie-Anlagen ändern soll und welche Maßnahmen sie treffen werden, wenn sie nach der Wahl die Verantwortung übernehmen.
Deshalb werden wir einige Fragen zum Stopp der CO-Pipeline stellen, weil dies angesichts der unverantwortlichen Genehmigungverfahrens und der unverständlichen Urteile zu Bayers-Giftgas-Projekt für uns sehr aktuell ist.

Hierzu stehen sowohl Entscheidungen auf Bundesebene an, weil hier gesetzliche Regelungen zu treffen sind; aber auch auf NRW-Landesebene wird dies den Wahlkampf im Jahr 2022 prägen, wozu wir weitere Aktionen starten werden.
Neue Wege sind zwingend notwendig angesichts der – aktuellen und absehbaren – Katastrophen mit riesigen Umweltschäden und drohenden Gefahren gegen aktuelle und zukünftige Generationen.
Die jüngste Explosion in der Bayer-Currenta-Sondermüll-Behandlungsanlage in Leverkusen hat überdeutlich die Desorientierung und selbst verordnete Hilfslosigkeit von Regierung und ihrer Behörden gezeigt. Da explodieren und verbrennen über 300 Kubikmeter Giftmüll und hochgefährliche Clorierte-Schadstoffe und die giftige Rauchwolke verteilt sich über zig Kilometer über das Bergische Land bis nach Bochum und Dortmund. Über mehrere Tage gibt es keine Information zu den freigesetzen Stoffen und dann wird von dem staatlichen LANUV auf Basis von 3 Proben die „Entwarnung“ ausgerufen und die Bevölkerung zur Verwendung von Handschuhen und Waschvorgängen aufgerufen, um damit zumindest teilweise den Giftstoffen zu“Leibe“ zu rücken und den Bayer-Currenta-Dreck weg zu räumen! So sieht Gefahrenabwehr in NRW aus, wenn ein Chemieunternehmen und die Landesregierung sich als „Krisenstab“ präsentieren.

Aber wir stellen jetzt deutlich die Frage, wie Landes und Bundesregierung und die Parlamente endlich den Schutz der Bevölkerung in Mittelpunkt iherer Arbeit stellen.
Dazu gehört zwingend die Abstandsregeln von Wohngebieten zu gefährlichen Anlagen zu ändern – dazu gehören gefährliche Pipelines wie die CO-Fiftgas-Pipeline und auch z.B. Lagerstätten und Analgen wie die von Bayer-Currenta in Leverkusen . Mit den bisher gültigen Regelungen werden die Schutzrechte der Anwohner mit Füßen getreten.

Für den 11. März 2021 hatte das Büro der NRW-Umweltministerin Frau Heinen – Esser (coronabedingt) zu einer Videokonferenz eingeladen. Das Gespräch mit den Initiativen sollte „im gemeinsamen Austausch zu überlegen, was vielleicht noch getan werden kann, um das Sicherheitsgefühl der Menschen vor Ort zu erhöhen“.
Nach Beratungen im Initiativen-Team wurde entschieden, dass wir als Initiative Gespräche solcher Art nicht führen werden, da diese „Masche“ seit Beginn immer wieder genutzt werden sollte, uns und die betroffenen Anwohner*innen hin zu halten. Das haben wir der Ministerin auch unmissverständlich mitgeteilt.

Zwei Teammitglieder – ein Kinderarzt im Ruhestand und ein ehrenamtlich im Rettungsdienst Aktiver- haben neben weiteren Feuerwehrverantwortlichen und CDU-Landtagsabgeordneten an dem Gespräch teilgenommen. Die Ministerin hat sich für die verfehlte Wortwahl entschuldigt und dafür geworben weiter im Gespräch zu bleiben.

Da wir auch um weitere Informationen gebeten wurden, haben wir diese natürlich auch geliefert. Dazu gehörte ein Video unseres Mitkämpfers Erwin Schumacher und eine kompakte Darstellung der Geschichte des CO-Pipeline-Verfahrens. Dieses Video wollen wir bald auf Youtube veröffentlichen und werden den Link hier einstellen.
Wir haben in unserer Information auch deutlich die immer wieder zu beobachtende „Verschiebung von Verantwortung“ an vielen Beispielen deutlich gemacht und dies in einem Übersichtsbild (siehe unten. )dargestellt. Dies wurde auch zum
14. Jahrestag des ersten Planfeststellungbeschlusses am 14. Februar 2021 vorgestellt. https://www.lokalkompass.de/tag/co-pipeline

Es gibt doch auf unsere Pressemeldung eine Reaktion

Gesprächsversprechen im Landtag – seit Monaten Funkstille von der Ministerin.

Sie sucht einen Termin zusammen mit dem zuständigen Landtagsabgeordneten für diesen Bereich Hilden/Haan. In Corona-Zeiten kann sich das hinziehen. Aber die Richter am OVG lassen sich ja auch noch Zeit mit der Urteilsbegründung und solange diese nicht vorliegt, gibt es auch keine Bewegung in dem Verfahren. Es bleibt bei No-CO!

http://blog.muthilden.de

21.September 2020


Im Landtag hatte NRW Umweltministerin Heinen-Esser am 16.09.2020 wörtlich noch folgendes Versprechen abgegeben: „Ich habe großes Verständnis für die Sorgen der Anwohner. (…) Ich habe selbst im Ausschuss schon einmal
erklärt, dass ich auch bereit bin, noch einmal mit allen Beteiligten zu sprechen – mit den
Initiativen, mit Covestro
.“ (Plenarprotokoll 17/99, Seite 95).
Dieses Versprechen hatten die Eheleute Roth, die ihr Mehrgenerationenhaus in unmittelbarer
zur CO-Pipeline bewohnen die Ministerin zweimal angeschrieben und ein Gespräch vor Ort angeboten.

Der Blick aus dem Mehrgenarationenhaus der Familie Roth während der Bauarbeiten zur CO-Pipeline

Auch die Nachfragen zu dem Gesprächsangebot sind bis heute unbeantwortet geblieben.
Warum sich Frau Heinen-Esser dem versprochenen Gespräch verweigert, darüber lässt sich nur spekulieren.
Warum sie, wenn die Ministerin sich nicht einladen lassen will, selbst keine Gesprächsinitiative zwei Monate nach dem Versprechen startet, bliebt ebenso schleierhaft.
Auch weitere der vielen betroffenen Anwohnerinnen und Vertreterinnen unserer Initiative haben bisher keinerlei Gesprächsangebot erhalten, obwohl die Kontakte durchaus bekannt sein sollten.
Dieses Verhalten der Landesregierung ist ein Schlag in das Gesicht aller Anwohnerinnen und Anwohner dieser Giftgas-Pipeline. Sprachlosigkeit und Untätigkeit sind schlechte Signale, wenn zuvor Aktivität versprochen wurde.
Gibt es da etwas zu vertuschen?
Oder ist der Politik die Sache am Ende genauso peinlich und unangenehm wie den Richtern am Oberverwaltungsgericht NRW, welche die Leitung mit zittriger Stimme für rechtmäßig erklärt haben? Die Richter, die hunderte Prüfanträge der Klägeranwälte im Prozess mit Standardformulierungen zurückgewiesen haben und eine Revision dazu auch noch ablehnten!
Dazu passt, dass dem Vorsitzenden bei der Verkündung mehrfach die Stimme wegbrach, z.B. als er auf seine persönlichen Erfahrungen mit der Gefährlichkeit des Giftgases Kohlenmonoxid (CO) zu sprechen kam.
Den betroffenen Anwohnern hilft dieses Verhalten nicht weiter. Deshalb werden wir weiter kämpfen und Druck machen.


Im Jahr 2021 steht die Bundestagswahl an, wo auch in NRW die Politik der bisherigen Regierungs- und Alt-Parteien zur Disposition steht. Wir halten unser Versprechen und bleiben weiter dran!

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Unterirdische Vertuschungen und Mauscheleien – nicht nur bei Shell, auch im CO-Pipeline-Verfahren

17.September 2020

Im Mai 2019 verkündete SHELL in einer Feierstunde in der Raffinerie, zu der auch NRW-Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser sowie Wesselings Bürgermeister Erwin Esser gekommen waren, etwas vollmundig*) :

Rheinland Raffinerie: Neue Pipelines erhöhen Anlagensicherheit
Mehr als fünf Jahre lang wurden die Verbindungsleitungen zwischen dem Werk Wesseling und dem benachbarten Tankfeld der Shell Rheinland Raffinerie sowie weitere werksinterne Rohrleitungen umfassend saniert.


Aktuell klingt das wieder anders **) :
„Ölaustritt in Shell-Raffinerie: Probleme jahrelang ignoriert?
Vertrauliche Prüfberichte, die dem WDR-Magazin Westpol vorliegen, offenbaren zahlreiche Mängel in früheren Jahren an der Shell-Ölleitung, die in diesem Sommer Schlagzeilen wegen einer Grundwasser-Verseuchung im Kölner Süden gemacht hat. Demnach hielten Prüfer bereits 2017 und 2018 diverse Mängel fest: Ungesicherte Armaturen, schwingende Rohre und Produktreste auf der 60 Jahre alten Leitung. Ein Rohrteil soll im Erdreich gelegen haben, so halten es Prüfer fest.“
Es sieht so aus, als ob das Unternehmen wieder einmal das Licht der Öffentlichkeit scheute, als die Fehler festgestellt wurden.Und die Behörde hat sogar das Fehlen von Prüfungsunterlagen akzeptiert.

Ähnliche Gedächtnislücken wurden auch in dem CO-Pipeline-Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht deutlich. Dort behauptete der Covestro-Anwalt, dass es zu der als Referenzleitung aufgeführten CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen keine Proteste und Verfahren gegeben habe. Dabei wurde „vergessen“, dass zu dieser Leitung sehr wohl ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln stattfand. Der dort sogar amtlich festgestellte Rostfrass – von mehr als 40 % der Rohrwand der alten Leitung – wurde nicht weiter verhandelt, weil der Kläger „zu weit“ von der Risiko-Pipeline entfernt wohnte.
Auch in diesem Fall waren der Behörde – der Bezirksregierung Köln – die fehlenden Untersuchungen und Gegenmaßnahmen über lange Zeit bekannt, ohne dass das Unternehmen (damals noch BMS) zum unverzüglichen Handeln aufgefordert wurde. Erst nach mehr als 10 Jahren wurde das Problem- aber nur auf 0,5 Km von über 10 Km -angegangen und die defekte Teil-Leitung in einem neuen Düker ersetzt. Der Reste der Leitung rottet weiter vor sich hin!

Sollen die Vertuschungen ohne Konsequenzen so weiter gehen und möglicherweise sogar
Gerichtsverfahren mit Fakes und Behördenversagen belastet und beschieden werden?

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*) https://www.shell.de/ueber-uns/projects-and-sites/shell-rheinland-refinery/aktuelles/nordtrasse.html
**) https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/shell-raffinerie-rohrleitung-probleme-pruefbericht100.html

————————————————————————————————————————————————–-15.September 2020

ÖKOWORLD-Spende unterstützt die neuen Privatkläger*innen aus Hilden im noch immer offenen Rechtsstreit zur CO-Giftgas-Pipeline. Die Spende stockt den Hilfsfond bei der MUT-Hilden e.V. erheblich auf . Dafür herzlichen Dank an ÖKOWORLD und das ist auch eine Anregung für weitere Hildener Unternehmen, den andauernden Kampf gegen dieses „menschenverachtende“ Projekt zu unterstützen.

Hier der Link zur Presseerklärung von ÖKOWORLD.

Der nächste Schritt geht nun wieder in Richtung Landespolitik. Das startete mit dem Antrag von BÜNDNIS90/Die GRÜNEN auf Aufhebung des Rohrleitungsgesetzes, der am 16.September 2020 im Landtag NRW verhandelt wurde. Dies war für uns Anlass, den Antrag mit einer Mahnwache vor dem Landtag zu unterstützen. Hier dazu unsere Bericht:

Neue Mahnwache vor dem Landtag – Alte Zöpfe aus dem Landtag

Mit 30 Aktiven aus zehn Städten fand die Mahnwache vor dem Landtag statt. Dieter Donner (Pressekoordinator der Initiativen) machte deutlich, dass der Protest und der Kampf gegen den Betrieb CO-Giftgas-Leitung auch nach dem enttäuschenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) auf der gerichtlichen und politischen Ebene weitergeht. Die langwierigen Bauarbeiten werden nach Angaben des Betreibers Covestro mehrere Jahre dauern. Zusätzlich stehen noch die weitere Prozesse neuer Privatkläger und des BUND NRW auf der Agenda. Auch die vom OVG abgelehnte Revision ist noch in der Schwebe. Die Mahnwache endete mit dem vielstimmigen Aufruf aus früheren Demos: „Hopp, Hopp, Hopp Pipeline Stopp!“

Anlass für die Mahnwache war der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, das Rohrleitungsgesetz aufzuheben und so die CO-Pipeline zu stoppen.

Der Grünen-Abgeordneten Norwich Rüße nahm die Gelegenheit wahr, mit den Bürger*innen direkt zu sprechen. In der anschließenden Landtagsdebatte, an der vier Initiativenvertreter*innen teilnehmen konnten, machte er deutlich, dass das Rohrleitungsgesetz eine gemeinsame Fehlentscheidung des Landtags im Jahr 2006 war, an der auch seine Fraktion beteiligt war. Aber ein Irrtum müsste auch korrigiert werden können. Die mangelnde Notwendigkeit der Leitung sei nicht zuletzt daran zu erkennen, dass sich Covestro noch Jahre Zeit lassen wolle, bis die Leitung in Betrieb geht.

Von den übrigen Fraktionen gab es neben den üblichen Floskeln von den „ernst genommenen Ängsten und Sorgen der Menschen“ nichts Neues und viel Altes und Falsches zu der sich zuspitzenden neuen Entwicklung.

Den Grünen wurde vorgeworfen, die Ängste der Bürger*innen aus wahltaktischen Gründen zu schüren. Auch dass die Initiativen und betroffenen Kommunen parteiübergreifend die Landespolitik erst auf die Gefahren ihrer Entscheidung zum Rohrleitungsgesetz stoßen mussten, fand in der Debatte keinen Widerhall. Stattdessen wurden die Erfordernisse des Wirtschafts-, Chemie- und Industriestandorts NRW betont, und alle Redner*innen sahen sich nicht in der Lage, einen Fehler zu erkennen und das Gesetz zurückzunehmen.

NRW-Umweltministerin Heinen-Esser hielt den Grünen sogar vor, einen solchen Antrag nach so vielen Jahren zu stellen. Ihrer Meinung nach sei eine Gesetzesrevision allenfalls nach sechs Monaten – wie beim Atomausstieg – vertretbar. Immerhin gab es von ihr den Vorschlag zu Gesprächen mit Covestro und auch den Bürgerinitiativen, um die Bürger mitzunehmen. Natürlich werden wir als Initiativen solche Angebote prüfen, aber auch unseren eigenen Weg weitergehen. Wir werden es nicht zulassen, eine Giftgaspipeline in „Friedhofsruhe“ betreiben zu lassen.


Der schwarze Tag 4 des Gerichtsverfahren zur CO-Pipeline vor dem OVG Münster

31. August 2020

Hier die versprochene Fortsetzung zu dem gerichtlichen Weg, der nach Meinung des Oberverwaltungsgericht mit dem Urteil vom 01.August 2020 beendet sein sollte. Das wollen wir mit allen zulässigen Mitteln verhindern. Hier ein erstes Statement:

Das Urteil des OVG zur CO-Pipeline können die Bürger in NRW nur mit Zorn und Enttäuschung. zur Kenntnis nehmen.
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/67_200831/index.phphttps://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/67_200831/index.php

Das Urteil des OVG zur CO-Pipeline können die Bürger in NRW nur mit Zorn und Enttäuschung zur Kenntnis nehmen. Dies ist ein Schlag ins Gesicht von weit mehr als 100.000 durch die CO-Giftgaspipeline gefährdeten Anwohner.

https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-duesseldorf/video-lokalzeit-aus-duesseldorf—750.html


Wir gehen – trotz evtl. gegenteiliger Äußerung des OVG – davon aus, dass dieses Urteil im Lichte neuerer höchstrichterlicher Entscheidungen sowohl auf nationaler wie auch auf EU-Ebene nochmals intensiv abgeklopft wird. Dort ist man sowohl hinsichtlich der Gefahrenabwehr, der Umweltverträglichkeitsprüfung wie auch der Öffentlichkeitsbeteiligung erheblich weiter. Insofern war dies heute für uns nicht das von Betreiber Covestro, der Bezirksregierung Düsseldorf und dem OVG gewünschten Finale, sondern der Start in weitere Runden.

Mindestens vier Mängel sehen wir in der Entscheidung:

  1. Abkehr von der eigenen Überzeugung zur Verfassungwidrigkeit der Enteignungen ohne schlüssige Begründung, außer dass die Richter ihre früheren Argumente über den Haufen geworfen haben. Dabei haben die Kollegen der Kammer beim Verfassungsgericht eigentlich eine Steilvorlage zum Kippen der Planfeststellung mitgeliefert.
    Wörtlich steht in deren Rückweisungsbeschluss:
    Denn ungeachtet der jeder Enteignung innewohnenden Schwere (vgl. BVerfGE 134, 242 <290 Rn. 166>) wird die Verwirklichung der Rohrleitung in der Regel nicht mehr als die Bestellung einer durch eine vergleichsweise geringe Belastungsintensität gekennzeichneten Grunddienstbarkeit erfordern. Hinzu kommt, dass die vom Rohrleitungsgesetz zugelassene Enteignung nicht nur dem die Anlage betreibenden Unternehmen dient, sondern einer Vielzahl von Kohlenmonoxid verarbeitenden Betrieben in der Region zugutekommt (vgl. LT-Drs. 14/909 S. 5).
    In der Region ist ausschließlich Covestro an die CO-Pipeline angeschlossen. Was haben die Verfassungsrichter sich denn da ausgedacht? Und weshalb wird der im Rohrleitungsgesetz geforderte und in der Planfeststellung nicht geregelte „diskriminierungsfreie Zugang“ zu CO nicht wahrgenommen?
    Wer ist dort auf welchem Auge blind?

  1. Im Planänderungverfahren neu eingebrachte Gefährdungen hinsichtlich der fehlenden Schutzwirkung auch der zweiten Schutzmatte, der möglichen Ausbreitung des tödlichen CO-Giftgases und der gefährlichen Detektions- und Warnlücke bei einer Leckage wurden in
    diesem Verfahren nicht behandelt und dazu eingebrachte Beweisanträge wurden mit der pauschalen Begründung einer „Verzögerungstaktik“ zurückgewiesen.
  2. Mangelhafte Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planänderungen und sogenannten Planergänzungen und Rückzug auf ältere Rechtsauffassungen wurden abgenickt.
  3. Keinerlei Berücksichtigung der Ängste und Sorgen der Bürger sowohl hinsichtlich des Todesrisikos, der schwerwiegenden Gesundheitsgefährdung und auch die Ablehnung der Betrachtung möglicher Wohnwertverluste am eigenen Heim zeugt fast von „Lustlosigkeit“.

Der Vorsitzende hat bei seinem Vortrag an zwei Punkten Emotionen gezeigt.
Einmal als er ausführte, dass das OVG den Vorgaben der Verfassungsrichter folgt und die früher vertretene und gut begründete Verfassungswidrigkeit der Enteignungen kassierte.
Eine weitere emotional aufgeladene Stelle, wo die Stimme brüchig wurde, war seine versuchte Erklärung, dass er die Gefährlichkeit des CO-Giftgases selbst unter Tage kennengelernt habe, aber er dennoch die Entscheidung für diese Pipeline für vertretbar halte.

Wir sind als Bürgerinitiative, die sich für das Leben und die Unversehrtheit hunderttausender Anwohner einsetzt, entschlossen weiter zu kämpfen und alle Kläger weiter aktiv zu unterstützen. Dabei sehen wir auch unsere Lokalpolitik an unserer Seite. Einige Kommunen haben dazu ihre weitere Unterstützung bereits im Vorfeld der Verhandlung beschlossen und weitere sind nach dem Urteil hinzugekommen. Viele Solidaritätsmeldungen erhalten wir mittlerweile von engagierten Privatleuten, lokalen und regionalen politischen Gruppierungen aller Richtungen. Diese fordern uns auf und bestärken uns darin, unseren sachlich gut begründeten demokratischen Widerstand mit aller Kraft fortzuführen.

Nun werden wir auch die ausführliche Urteilsbegründung abwarten und mit allen Mitstreitern beraten, wie wir weiter vorgehen. Das wird wegen der bevorstehenden Kommunalwahl hier in allerdings erst nach Mitte September möglich sein.

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Aktuelle Meldung zum gerade laufenden, unterbrochenen Prozess 23.08.2020

Das Berufungsverfahren zur CO-Pipeline hat bisher an zwei Tagen einen merkwürdigen, wenn auch nicht ganz unerwarteten Verlauf genommen.
Wir waren als Initiative mit etwa 20 Leuten vertreten. Mehr hätten von uns auch keinen Platz gefunden, da nur 30 Plätze zur Verfügung standen.
Die übrigen Plätze waren durch Vertreter*innen der Presse, des Kreis Mettmann und Covestro-Leuten belegt. Am zweiten Tag waren die Reihen etwas gelichtet, auch weil kaum Presse vertreten war.
Die Klägerin und die Kläger haben sich über die starke Unterstützung aus der Initiative gefreut und ich soll den Dank an alle Teilnehmer ausrichten. Natürlich gilt dies auch für alle, die gerne dabei gewesen wären, aber aus unterschiedlichen Gründen davon absehen mussten.

Pressemitteilung Hilden, 21. August 2020

CO-Pipeline wieder vor Gericht – seltsame Kehrtwende des OVG und
Gefahrenabwehr nicht mehr gefragt?

Der erste Prozesstag war gekennzeichnet durch die Abkehr der Richter von ihrer früheren Überzeugung der Verfassungswidrigkeit der CO-Pipeline. Eine vielfach von den Klägeranwälten nachgefragte inhaltliche Begründung wurde bisher nicht geliefert. Weshalb der Senat nicht bereit war sich mit den Klägern inhaltlich dazu auseinander-zusetzen bleibt unklar. Prozessbeteiligte und Beobachter müssen also bis zur Entscheidung der OVG – Richter auf eine Begründung warten.

Dieses Verfahren, das hunderttausende Anwohner*innen seit mehr als ein Jahrzehnt in Atem hält, wird in der aktuellen Verhandlung auch geprägt von juristischen Streitigkeiten über „Formalien“ um Zulässigkeit und Verfristung von Themen, Gefährdungsein-schätzungen und einer anzuhörenden Expertin der Kläger.

Erstaunlich, dass das OVG die Rückweisung ihrer Vorlage durch die Kammer des BVG zum Rohrleitungsgesetz kommentarlos hinnimmt und auch auf die Planfeststellungsbeschlüsse überträgt. Und dies obwohl die Verfassungsrichter wörtlich eine Passage formuliert haben, die die „Gemeinwohlorientierung“ der Pipeline fraglich erscheinen lässt und die früheren Argumente des OVG eigentlich stützt. Die dort angesprochenen „zahlreichen Kohlenmonoxid verarbeitenden Unternehmen“ sind dort nicht zu finden. Dort sind ausschließlich früher Bayer derzeit Covestro als Begünstigte erkennbar.
Auch die nach der Kammerentscheidung in der juristischen Literatur aufbrandende heftige Kritik an der Entscheidung fand bisher keine Beachtung.

Am zweiten Tag der Verhandlung nahmen die zahlreichen Beweisanträge der Kläger-anwälte vor allem zu Sicherheitsfragen viel Zeit in Anspruch, da diese einzeln „verlesen“ werden mussten. Ob diese im Prozess zugelassen werden, ist nun von den OVG-Richtern zu entscheiden. Deshalb geht es erst nächsten Freitag weiter.

Der Bezirksregierung und Covestro würden die Anträge am liebsten pauschal als unzulässig abgelehnt sehen. Dies garnierte der Covestro-Anwalt mit markigen Worten:
Die Sicherheit wird durch die Anlage gewährleistet. Das ist keine Gefahr, das ist ein Risiko, das wir für jenseits der praktischen Vernunft halten. Es geht nicht um Gefahrenabwehr sondern um eine Risikoeinschätzung.
Soll diese Haltung den Prozess bestimmen, kommen Sicherheit und Gefahrenabwehr für die Anwohner gar nicht mehr vor. Seltsam bei möglichen 140 Toten und 790 Schwerverletzen , die laut Bayer- Ausbreitungs-Keule am Beispiel einer betroffenen Siedlung in Hilden zu erwarten sind.

Bayer- CO-Giftgas-Keule , die hunderte Tote und Schwerverletzte verschulden würde.
Ein Beirut-Desaster mitten in NRW und mit Zustimmung von Landes- und Bezirksregierung? in NRW Das wird Kläger, Anwohner und uns – Stopp-CO-Pipeline-Initiative – anspornen, den Protest auch nach 13 Jahren weiter zu führen. Nächste Gelegenheit bieten die kommende Kommunalwahl und darauf folgende Landtagswahl.

Die eingebauten Detektionssysteme Massen-Bilanzverfahren der Firma Krohne kann schnell wirken, tut das aber nur bei sehr hohen Austrittsmengen. Diese wären auch nach kürzester Zeit für viele Anwohne tödlich. Das Leos-Schüffelschlauch-System reagiert zwar auf erheblich kleiner Mengen. Aber es liefert Warnungen erst nach 24 bis 36 Stunden. In der Zwischenzeit – ohne jegliche Warnmöglichkeit – würden viele Anwohner einer tödlichen Gefahr ausgesetzt. Und Rettung ist kaum möglich, wegen fehlender Rettungskapazitäten der Einsatzkräfte mit schwerer Ausrüstung – d.h. außenluft-unabhängige, gasdichte Kleidung und geringe Überlebungszeit nach dem Einatmen von CO-belasteter Luft schon in 1 Prozent Konzentration! – Nahezu Null-Chance!

Pressemitteilung Hilden, 22. August 2020

CO-Pipeline als „normale Leitung“ vor Gericht – Lokal- und Landespolitik gefragt

Sollte das Oberverwaltungsgericht in Münster nun wirklich meinen, dass die CO-Giftgas-Pipeline „nur eine normale Leitung“ ist? Dann wird es künftig an der Politik sein, die Vorschriften so zu ändern, dass eine so gefährliche Pipeline nicht als normale Leitung zu beurteilen ist.

Das Rohrleitungsgesetz ist schon seit längerem zu evaluieren. Dort wird zwar das Gemeinwohl gefordert, aber wie es denn tatsächlich erreicht werden soll, klang bislang in der mündlichen Verhandlung noch nicht an. Die Aussage des Covestro-Pressesprechers zu Prozessbeobachtern: „Wir brauchen die Leitung“ lässt auf jeden Fall nicht erkennen, dass es um mehr geht als den Konzerngewinn.

Die Bezirksregierung und Covestro würden die Gefahren am liebsten komplett ausblenden, wie es der Covestro-Anwalt mit markigen Worten formulierte:„ Die Sicherheit wird durch die Anlage gewährleistet. Das ist keine Gefahr, das ist ein Risiko, das wir für jenseits der praktischen Vernunft halten. Es geht nicht um Gefahrenabwehr, sondern um eine Risikoeinschätzung.“ Soll diese Haltung das weitere Verfahren bestimmen, kommen Sicherheit und Gefahrenabwehr für die Anwohner gar nicht mehr vor. Seltsam bei möglichen 140 Toten und 790 Schwerverletzen, die laut Bayer- Ausbreitungs-Keule am Beispiel einer betroffenen Siedlung in Hilden zu erwarten sind.

Um jetzt ein Zeichen zu setzen, brauchen wir die Bürgermeister*innen, die sich über ihre Parteien auch in Land und Bund für die Sicherheit der Bürger*innen einsetzen. Dafür halten wir die Präsenz der lokalen Vertreter*innen am Freitag, 28.08.2020 in Münster für eine gute Gelegenheit. Damit zeigen sie gemeinsam mit Klägern, Anwohnern und uns – Stopp-CO-Pipeline-Initiative – den Willen, den Protest auch nach 13 Jahren – wenn nötig – weiter zu führen.

Pressemitteilung 28.08.2020

CO-Pipeline-Urteil des OVG doch erst Montag am 31.8.2020 ab 12 Uhr

Das CO-Pipeline-Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht wird erst am Montag 31.8.2020 mit dem Urteil enden. Wir werden als Initiative wie auch die gesamte Zeit den Klägern weiter mit unserer Präsenz den Rücken stärken. Nach der Rückweisung aller ihrer Beweisanträge und auch eines weiteren Beweisantrages forderten die Klägeranwälte in ihren Schlussplädoyers die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Sie rügten, dass das Verfahren von Anfang an mangelnder Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung litt – eine Vorgehensweise, die höchste Gerichte in ihrer aktuellen Rechtsprechung nicht mehr akzeptieren. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und der unzureichenden Prüfung der Gefahren der Giftgasleitung sollte die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen werden.

Danach erhielten die Klägerin Gerlinde Muhr-Birkhan und der Kläger Heinz Schiefer das Wort. Frau Muhr fand es im Jahr 2007 unverständlich, dass ihr inzwischen verstorbener Vater den mächtigen Bayer-Konzern verklagen wollte. Mit ihrer zunehmenden Beschäftigung mit dem Verfahren wurde ihre Verwunderung über die eigenmächtig und rechtswidrig von Bayer vorgenommenen unzähligen Abweichungen von den genehmigten Planungen immer größer. Und dass diese Eigenmächtigkeiten zum großen Teil von den protestierenden Bürgern aufgedeckt werden mussten und die Bezirksregierung und Gerichte dieses Tun nachträglich abhaken und honorieren würden, konnte sie nicht fassen. So würde das Vertrauen der Betroffenen sowohl in die Institutionen, wie auch die Betreiber zerstört. Herr Schiefer wies in seinem kurzen Statement auf die Diskrepanz der angestrebten Genehmigung auch gegen UN- und EU-Vorgaben zur Gefahrstoffverordnung hin.

Dass die Anwälte von Bezirksregierung und Covestro die Abweisung der Klagen forderten war wenig überraschend. Wenn allerdings die Rechtanwältin Keienburg den Klägern eine „fragwürdige Leistung mit der Verzögerung des Verfahrens in das 13. Prozessjahr“ vorwarf, klang das doch angesichts der Fehlleistungen der Bezirksregierung grotesk und schändlich.

Auch der Covestro-Anwalt Dr. Posser konnte es sich nicht verkneifen, wieder mal das Gespenst von Angst – und Panikmache zu malen. Auch hatten beide Anwälte offensichtlich Sorge weiterer „Verzögerung“ und forderten, die Revision zu versagen.

Das Gericht wollte sich am Freitag noch zu keinem Urteilsspruch durchringen. So erfolgt die Verkündung der Entscheidung erst am Montag.
Fortsetzung folgt-versprochen!!!

Hier die versprochene Fortsetzung zu dem gerichtlichen Weg, der nach Meinung des Oberverwaltungsgericht nun zum Ende kommen sollte. Das wollen wir mit allen zulässigen Mitteln verhindern und so geht es weiter:

Das Urteil des OVG zur CO-Pipeline können die Bürger in NRW nur mit Zorn und Enttäuschung. zur Kenntnis nehmen.
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/67_200831/index.phphttps://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/67_200831/index.php

Das Urteil des OVG zur CO-Pipeline können die Bürger in NRW nur mit Zorn und Enttäuschung
zur Kenntnis nehmen. Dies ist ein Schlag ins Gesicht von mehr als 100.000 durch die CO-Giftgaspipeline gefährdeten Anwohner.
Wir gehen – trotz evtl. gegenteiliger Äußerung des OVG – davon aus, dass dieses Urteil im Lichte neuerer höchstrichterlicher Entscheidungen sowohl auf nationaler wie auch auf EU-Ebene nochmals intensiv abgeklopft wird. Dort ist man sowohl hinsichtlich der Gefahrenabwehr, der Umweltverträglichkeitsprüfung wie auch der Öffentlichkeitsbeteiligung erheblich weiter. Insofern war dies heute für uns nicht das Finale, sondern der Start in weitere Runden.

Mindestens vier Mängel sehen wir in der Entscheidung:

  1. Abkehr von der eigenen Argumentation zur Verfassungwidrigkeit der Enteignungen ohne schlüssige Begründung.
  2. Im Planänderungverfahren neu eingebrachte Gefährdungen hinsichtlich der fehlenden Schutzwirkung auch der zweiten Schutzmatten, der möglichen Ausbreitung des tödlichen CO-Giftgases und der gefährlichen Detektions- und Warnlücke bei einer Leckage wurden nicht in
    diesem Verfahren behandelt und dazu eingebrachte Beweisanträge wurden zurückgewiesen.
  3. Mangelhafte Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planänderungen und sogenannten Planergänzungen und Rückzug auf ältere Rechtsauffassungen dazu.
  4. Keinerlei Berücksichtigung der Ängste und Sorgen der Bürger sowohl hinsichtlich des Todesrisikos, der schwerwiegenden Gesundheitsgefährdung und Ablehnung der Betrachtung möglicher Wohnwertverluste am eigenen Heim.

Der Vorsitzende hat bei seinem Vortrag an zwei Punkten Emotionen gezeigt. Einmal als er ausführte, dass das OVG den Vorgaben der Verfassungsrichter folgt und die früher vertretene und gut begründete Verfassungswidrigkeit der Enteignungen kassierte.
Eine weitere emotional aufgeladene Stelle, wo die Stimme brüchig wurde, war seine versuchte Erklärung, dass er die Gefährlichkeit des CO-Giftgases selbst unter Tage kennengelernt habe, aber er dennoch die Entscheidung für diese Pipeline für vertretbar halte.

Wir sind als Bürgerinitiative, die sich für Leben und Unversehrtheit hunderttausender Anwohner einsetzt, entschlossen weiter zu kämpfen und alle Kläger weiter aktiv zu unterstützen. Dabei sehen wir auch unsere Lokalpolitik an unserer Seite. Einige Kommunen haben dazu ihre weitere Unterstützung bereits im Vorfeld der Verhandlung beschlossen und weitere sind nach dem Urteil hinzugekommen. Viele Solidaritätsmeldungen erhalten wir mittlerweile von engagierten Privatleuten, lokalen und regionalen politischen Gruppierungen aller Richtungen. Diese fordern uns auf und bestärken uns darin, unseren sachlich gut begründeten demokratischen Widerstand mit aller Kraft fortzuführen.

Nun werden wir auch die ausführliche Urteilsbegründung abwarten und mit allen Mitstreitern beraten, wie wir weiter vorgehen. Das wird wegen der bevorstehenden Kommunalwahl hier in allerdings erst nach Mitte September möglich sein.


Als Bayer im Februar 2007 den Planfeststellungbeschluss von dem damaligen Regierungspräsident Büssow überreicht bekam, hatte der Landrat des Kreis Mettmannbereits seine „Aproximative Einschätzung“  vorgelegt, aus der die Gefährdung von Leib und Leben von mehr als 130.000 Menschen an der Pipeline-Trasse allein im Kreis Mettmann im Falle eines Lecks an der Giftgas-Leitung zu befürchten wäre.

In Monheim wurde der damalige Bürgermeister Thomas Dünchheim zur „Speerspitze“ des gemeindlichen Protestes, dem sich alle Trassenbürgermeister im Kreis Mettmann unverzüglich anschlossen. Weitere Fahrt gewann der Protest mit dem Anrollen der Bagger und dem Beginn der Bauarbeiten.

Im Hildener Süden startete die Siedlung am Lehmkuhler Weg mit einem Hilferuf an alle Hildener Vereine und so auch an den BUND-Hilden. Und schon bald danach übernahm ich die Funktion des Pressekoordinators der damals noch als „Baustopp der Bayer CO-Pipeline“ gegründeten Initiative.

Schon im Juni 2007 organiserten eine Handvoll Aktive die „Größte Nachkriegsdemo in Hilden“ und es wurden fast etwa 9.000 Unterschriften gegen die CO-Pipeline durch Wohngebiete an Bayer und die Bezirkregierung Düsseldorf übergeben.

Der Abschluss der Demo vor dem Bürgerhaus in Hilden – 5 nach Zwölf

Demo in Hilden – vor dem Bürgerhaus

Die Wucht der Demo brachte auch die Landespolitik schnell in Aufruhr. Dabei hatte man sich das doch einfacher und so vorgestellt, dass der Protest nach einigen Monaten abflauen würde.

Aber der baldige Zusammenschluss der Initiativen des Kreis Mettmann, der umliegenden Städte Düsseldorf und Solingen und auch mit der COntra-Initiative in Duisburg zeigte bereits bei der Demo Anfang August 2007 durch die Duisburger Innen-stadt Stärke und Durchhalte-vermögen.

Start am Bahnhof Duisburg


Und immer wieder meldeten sich BürgerInnen entlang der Trasse mit Mahnwachen, Lichterketten und weiteren Protesten auch vor dem Landtag zu Wort. Außerdem wurde die Unterschriftensammlung weiter-geführt und erreichte nicht gedachte Höhen! Hatten wir gedacht, dass die Politik schon bei 50.000 Unter-stützungsunterschriften reagieren würde und wir Schluss machen könnten, wurden wir mit immer neuen Listen überhäuft.

Und Anfang Oktober 2007 konnten wir bei gutem Wetter auf der Großdemo in Düsseldorf mit mehr als 4.000 Mitstreitern sogar die Besucher der Königsallee auf das Problem CO-Pipeline aufmerksam machen. Den Abschluss auf dem Rathausplatz konnten wegen Platzmangel leider nicht alle Mitmarschierer mehr mitmachen

Als jüngste Aktion unserer Initiative haben wir den 13. Jahrestag der Planfeststellung (vom 14. Februar 2007) gebührend „gewürdigt“ mit einer Mahnwache, die trotz anstehender Corona-Beschränkungen noch eindrucksvoll den wachen Widerstand bezeugt hat.

http://stopp-bayer-co-pipeline.de/wp-content/uploads/2020/04/Mahnw-2-20200214_P1030483.jpg

Jetzt steht am 19. August 2020 ab 10 Uhr die Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster an. Die Verhandlung findet wegen des Corona-Hygieneschutzes in der Aula im Schloss der Uni Münster statt. Wir werden als Initiative mit einer starken Delegation dort vertreten sein, wenn wir den alle Einlass finden. Wie viele Tage die Verhandlung dauern wird ist ungewiss. Zunächst sind zwei Tage vorgesehen. Aber es ist auch ein „Verlängerung“ bis Freitag, 21. 08. möglich und sogar ein weiterer Termin am Freitag, 28.08. 2020 ist ins Auge gefasst.

I

Nach der bereits seltsamen Juli-Aktion der Bezirksregierung Düsseldorf im Vorfeld der COvestro – Aktionärsversammlung hat diese nunmehr kurz vor der Verhandlung der CO-Pipeline beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster Presse und CO-Trassen-kommunen vorab zu einem „vertraulichen Hintergrundgespräch“ eingeladen.
Dabei soll auch erläutert werden, “was dieses Verfahren so besonders gemacht hat„.

Bitte beachten Sie,dass wir uns vor der Verhandlung nicht zur Sache des Gerichtsverfahrens äußern werden. Es wird keine Zitate, O-Töne und auch keine Presseunterlagen geben.
Da es bei dem OVG-Verfahren auch um die zahlreichen Abweichungen, Planänderungen und Nacharbeiten geht, ist doch fraglich, ob die Erklärung so ganz ernst gemeint sein kann?

Herzlichen Dank schon mal für Ihr Interesse und schauen Sie mal wieder rein, um sich zu dieser „unendlichen Giftgasgeschichte“ weiter zu informieren.

Ihr Dieter Donner, Pressekordinator der Stopp-CO=Pipeline-Initiativen und Vorstand der BUND -Regionalgruppe Düsseldorf

Stopp-Bayer-COvestro-Pipeline

Herzlich Willkommen!

Dies ist eine Website über den langen und bis jetzt erfolgreichen Kampf gegen ein unverantwortliches Vorhaben eines anscheinend übermächtigen Konzerns.
Eigentlich hatten Bayer und der damalige Regierungspräsident Jürgen Büssow geplant, die Giftgas-Röhre bereits im Dezember 2007 in Betrieb gehen zu lassen. Damit scheiterten beide Bayer wie auch der Kunststoff-Ableger COvestro und alle nachfolgenden Regierungspräsident*innen. So ist es noch immer – zumindest ist das der letzte Stand bis heute!

Mörderische Giftgaspipeline vom OVG NRW durchgewunken

Ein Gericht macht sich mitschuldig – aber der Kampf geht weiter

190 Tote und 790 Schwerverletzte  waren den OVG-Richtern nicht genug?140 Tote und 790 Schwerverletzte innerhalb kürzester Zeit und ohne eine Warnung waren den OVG-Richtern nicht bekannt oder nicht genug? Dabei stammt die Grafik und die Untersuchung von dem Chemiekonzern Bayer selbst. Dies musste man vor protestierenden Kinderärzten im Jahr 2010 zugeben. Wir haben die technische, unmenschliche Grafik mit Hilfe der Bewohner*innenstatistik der Stadt Hilden in menschliche Schicksale übersetzt. Das sollte eigentlich alle zur Umkehr bewegen, oder?!

CO-PIPELINE- DIE UNGLAUBLICHE KEHRTWENDE EINES OBERSTEN NRW- GERICHTES

Das OVG Münster . das auch NRW-Verfassungsgericht ist – überrascht mit verantwortungslosem Urteil

Das Jahr 2020 stand im Zeichen der lange erwarteten Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Ende August in Münster. Für uns war das Anlass, mit einer neuerlichen Mahnwache an der CO-Pipeline-Schieberstation auf dem Parkplatz des Hildener Waldschwimmbades auf die Knackpunkte hinzuweisen. Unter der Überschrift „67 km Giftgas vor Schulen, Schwimmbädern und Wohnhäusern ein Industrieprojekt, das es nicht geben darf“ haben wir den Verantwortlichen drei Punkte in Erinnerung gerufen

– Die CO-Pipeline dient nicht dem Gemeinwohl sondern begünstigt (früher Bayer)  nunmehr den Rechtsnachfolger Covestro zu Lasten von über 100.000 Anwohner*innen.

– Die CO-Pipeline schadet dem Rechtsfrieden, weil bereits im Jahr 2005/2006 Bayer Behörden und Gesetzgeber überrumpelt hat. Das Gesetz wurde ohne Debatte zu nächtlicher Stunde im fast menschenleeren Landtag im März 2006 beschlossen. Der Bau der Leitung begann ohne Bauüberwachung und Kampfmitteluntersuchung, hundertfache Abweichungen in der Bauausführung wurden von der Behörde abgenickt.

– Die Risiken der CO-Pipeline sind nicht beherrschbar. Die installierte Leckerkennung beinhaltet eine große Detektionslücke, die dazu führen kann, dass tödliche Mengen CO entweichenohne dass sofort ein Alarm ausgelöst wird. Selbst wenn ein Leck durch z.B. einen „Baggerangriff“ oder ein Sabotageakt festgestellt wird, gibt es keine Rettung. Die Feuerwehr kann die Unglücksstelle nur weiträumig absperren.

Deshalb: Das Land NRW mit Landtag und Landesregierung haben dem Gemeinwohl geschadet, als sie dieses Vorhaben für gemeinwohldienlich erklärt haben.  Es wird höchste Zeit, diesen Fehler zu beheben.

Der Prozess beim Oberverwaltungsgericht in Münster war gekennzeichnet durch die Abkehr der Richter von ihren früheren Argumenten. Die vielfach von den Klägeranwälten nachgefragte inhaltliche Begründung wurde nicht geliefert. In diesem Verfahren, das hunderttausende Anwohner*innen seit mehr als ein Jahrzehnt in Atem hält, war geprägt von Streitigkeiten über „Formalien“ wie Zulässigkeiten und Verfristungen von Themen und anzuhörenden Experten.
Erstaunlich, dass das OVG die Rückweisung seiner Vorlage durch die Kammer des Bundesverfassungsgerichts in Karsruhe – und ohne eine dafür eigentlich zuständige Senatsverhandlung  – zum Rohrleitungsgesetz kommentarlos auch auf den Planfeststellungsbeschluss überträgt.Und dazu noch, obwohl der diese Kammer-Verfassungsrichter wörtlich eine Passage formuliert haben, die das „Gemeinwohl“ der Pipeline fraglich erscheinen lässt und die Argumente des OVG eigentlich stützt. Dort angesprochene „zahlreiche Kohlenmonoxid verarbeitende Unternehmen“ sind in der Planfeststellung der Bezirksregierung Düsseldorf und auch vor Ort in Krefeld-Uerdingen  nicht zu finden. Als einzig Begünstigte gibt es derzeit ausschließlich früher Bayer jetzt Covestro.

Die Klägeranwälte stellten zahlreiche – weit über 150 – Beweisanträge vor allem zu Sicherheitsfragen. Bezirksregierung und Covestro forderten, diese pauschal als unzulässig abzulehnen. Dies garnierte der Covestro-Anwalt mit markigen Worten: „Die Sicherheit wird durch die Anlage gewährleistet. Das ist keine Gefahr, das ist ein Risiko, das wir jenseits der praktischen Vernunft halten. Es geht nicht um Gefahrenabwehr sondern um eine Risikoeinschätzung.“ Bei einer solchen Haltung kommen Sicherheit und Gefahrenabwehr für die Anwohner*innen gar nicht mehr vor. Seltsam bei prognostizierten 140 Toten und 790 Schwerverletzten, die laut einer von Bayer erstellten Ausbreitungs-Keule am Beispiel einer Siedlung in Hilden zu erwarten sind. (siehe die in der von Bayer Grafik selbst dargestellte Gifgas-Keule  – die wir mit Hilfe der Stadt Hilden in menschliche Schicksale übersetzt haben)

Wieso die Richter sich nicht vor die bedrohten Bürger*innen stellten, weil die CO-Giftgas-Pipeline „nur eine normale Leitung“ sei, bleibt aus unserer Sicht skandalös. Wie falsch sich dann am Ende die Entscheidung anfühlt, die Leitung in allen Punkten für rechtmäßig zu erklären, war spürbar, als der Richter an mehreren Stellen nur mit gebrochener Stimme das Urteil vortragen konnte. Weshalb er bei den von ihm betonten persönlichen Erfahrungen mit der Gefährlichkeit von CO dennoch dies in dem Urteil nicht berücksichtigen wollte, bleibt wohl sein Geheimnis. Dazu hatte das Gericht viele der mehr als 150 von den Klägeranwälten vorgetragenen Beweisanträge mit stereotypen Worten zurückgewiesen und zusätzlich sogar eine Revision abgelehnt.

So war es nur logisch, dass wir den folgenden Antrag der Grünen-Fraktion im Landtag NRW zurAufhebung des Lex-Bayer mit einer weiteren Mahnwache vor Ort unterstützt haben. Zwar haben auch diesmal CDU, FDP wie auch die Opposition SPD und AFD gegen den Bürger*innenschutz gestimmt. Bezeichnend auch, dass die NRW- Umweltministerin Heinen-Esser im Landtag zwar Gespräche mit Bürger*innen und der Initiative angekündigt hat, sich allerdings im November noch einmal über die Presse daran erinnern lassen musste. Nun hat Frau Heinen-Esser auch die erwünschten Informationen – das Video unseres Mitkämpfers Erwin Schumacher über „Pfusch beim Bau der Pipeline“ und auch die hier aufgeführte gefährliche „Detektions- und Warnlücke“. Leider belieb das bisher ohne Antwort und ohne öffentliche Reaktion?

Aber wir lassen nicht locker, sowohl politisch als auch rechtlich. Das OVG hat Anfang 2021 eine Urteilsbegründung fertig gebracht. Jetzt stehen noch die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht und viele Klagen zur Entscheidung an.  Das gilt auch für die vom BUND NRW erhobene Klage gegen das in dem Prozess praktisch gar nicht behandelte Planänderungsverfahren,das benfalls durch die Bezirksregierung Düsseldorf im Herbst 2018 ohne umfassende Umweltverräglichkeitsuntersuchung durchgewunken wurde. 

Dieter Donner: weitere Informationen unter 

www.bund-nrw.de/themen/technischer-umweltschutz/im-fokus/co-pipeline/

Am 28. August 2014 hatte das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Die Richter halten das zugrundeliegende Rohrleitungs-(Enteignungs-) Gesetz für verfassungswidrig. Damit würde die Basis für die – auf eigenes Risiko – schon gebaute Pipeline wegfallen und das Giftgas-Projekt wäre erledigt.
Nachdem vom Verwaltungsgericht Düsseldorf im Mai 2011 die Rechtswidrigkeit festgestellt  und  „Nachbesserung“ angeordnet wurde , also der nächste Tiefschlag für Bayer und Bezirksregierung aber vor allem auch für die „schweigende“ Landesregierung!
In der Folge hatte Bayer im Jahr 2012 eine umfangreiche Planänderung beantragt und durch die beteiligten Bürger*innen mehr als 24.000 Einsprüche „geerntet“!
Diese mit vielen Fakten hinterlegten Einwendungen mussten in einer mehrtätigen Großveranstaltung im November 2013 in der Gruga-Halle in Essen „behandelt“ werden.

Im August 2018 hatte es die Bezirksregierung Düsseldorf „geschafft“, fast alle von Bürger*innen und betroffenen Kommunen vorgebrachten Probleme und Einwenden zu ignorieren.
Kaltschnäuzig und ignorant wurde „genehmigt“, dass Bayer-Nachfolger COvestro der Betrieb der Giftgas-Röhre ermöglicht werden soll. Damit ist aber noch lange keine „Betriebsgenehmigung“ freigegeben. Wir warten darauf, dass die Gerichte die Klägerargumente würdigen, der unsinnigen Planänderung mit dem erneuten Durchpflügen ganzer Landstriche eine Absage erteilen und so auch den Bayer-Nachfolger COvestro in die Schranken verweist.

Dann  lag seit August 2018 also nach der Genehmigung der Planänderung (aus dem Jahr 2012) durch die Bezirksregierung Düsseldorf dieses Verfahren wieder beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ( für das Planänderungsverfahren ) und beim Oberverwaltungsgericht Münster die weiteren noch immer laufenden fast 40 Hauptverfahren.
Wer steigt da noch durch? Das kann auf jeden Fall nur ein Jurist, der das Verfahren seit Beginn begleitet hat!

Im Jahr 2020 haben wir – noch gerade rechtzeitig kurz vor dem Sturm der Corona-Krise – am 14. Februar 2020 den 13. Jahrestag des Planfeststellungsbeschluss begangen.
13 Kreuze wurden als Begleit-Symbole der Giftgas-Pipeline in Hilden an der Grenze zur Nachbarstadt Langenfeld – an der Ecke Salzmannweg/ Richrather Straße – aufgestellt. In einer Mahnwache mit ca. 80 Mitbürger*innen wurde an 10 ausgewählte Protagonisten des Projektes erinnert.
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Von dem damaligen Bayer-Chef Werner Wenning, dem früheren BMS-Chef Patrik Thomas, dem Ex-Regierungspräsident Jürgen Büssow und dem Ex -Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers, die das Gift-Gas-Projekt damals gegen alle Vernunft und unter Ausnutzung der Unachtsamkeit des NRW-Landtages in einer Nacht-und Nebel-Sitzung durchgeschleust haben.

In dieser Situation hat die bis dahin größte Oppositionspartei SPD mit der dann gewählten Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ebenfalls versagt. Auch nach ihrer Wahl im Jahr 2010, tat sich nicht viel. Obwohl es zu der Zeit mit den Grünen und den Linken eigentlich eine Mehrheit zum Stopp des Giftgas-Projektes gegeben hätte, wurde auch mit der Amtsübernahme der grünen Regierungspräsidenten Anne Lütkes zwar die Sprache moderater, aber in den Verwaltungs- und Gerichtsprozessen wurde weiter pro Bayer und später pro COvestro gearbeitet. Auch die Übergabe des Chefpostens an den Wenning-Schüler Dieter Baumann bei Bayer führte nur dazu, dass BayerMaterialScience, der Kunststoffbereich von Bayer, an die Börse und vor allem an Black-Rock verhökert wurde. Dafür fand man nach kurzer Zeit ein bisher „unbekanntes“ Gesicht, Markus Steilemann, der in das gleiche Horn seiner Vorgänger stieß; Obwohl die CO-Pipeline mehr als 12 Jahre nicht in Betrieb ging, soll diese weiterhin „Heilsbringer“ für das Werk Krefeld-Uerdingen sein? Der im Jahr 2017 etwas überraschend ins Amt des NRW-Ministerpräsidenten gewählte Armin Laschet hüllt sich als „Landesvater“ bisher zu der CO.-Pipeline sowohl gegenüber der Bürgerinitiative „Stopp-BAYER-CO-Pipeline“ in Schweigen und hat sich noch nie öffentlich zu dem Problem geäußert. Und die nunmehr zuständige Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher bleibt ihrer Linie als rechts- und interessenbundene ehemalige Polizeipräsdentin (in Wuppertal) verhaftet. Dabei verfolgen die Enteignungsprozesse auch noch bis heute die betroffenen Anwohner-Eigentümer weiter. Und zu dem anstehenden Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster werden auf Privatkläger die Anwälte der Bezirksregierung von der Leine gelassen, um mit hohen Anwaltsgebühren Druck zu erzeugen.
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Die nächsten Verfahren sollen nach letzten Informationen im August 2020 verhandelt werden.
Dort sollen sowohl die Berufungsverfahren zu dem Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf (aus Mai 2011) und die Planänderung (behördliche Genehmigung August 2018) verhandelt werden. Als Termine sind der 19. bis 21. August 2020 und der 28.August 2020 geplant.
Wir haben uns mit ca. 30 Aktiven aus der Initiative dort registrieren lassen. Ob der Prozess aber mit der üblicherweise notwendigen Öffentlichkeit stattfinden kann, steht in Corona-Zeiten noch in den Sternen. Wir sind startbereit und werden auf Einhaltung aller demokratischen Rechte bestehen und wollen dort ebenfalls Präsenz zeigen.
In der aktuellen Corona-Krise wird von allen Seiten betont wird – teilweise auch als „Lippenbekenntnisse“ bis auf Schäuble und Co -, dass Gesundheit und Leben oberste Priorität haben. Darauf werden wir in unserem Kampf auch weiter bestehen. Leben und Gesundheit opfern für Wirtschaftsinteressen wird mehrheitlich bei uns und in den meisten Ländern als nicht hinnehmbar gebranntmarkt.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat in Zusammenarbeit mit COvestro noch vor der Berufungsverhandlung mit einer „neuen“ Verkündung überrascht. Die „sofortige Vollziehung“ der Baumaßnahmen zu dem Planänderung wurde in einem besonderen Beschluss noch einmal entschieden. Die Begründung im Antrag und in der „Genehmigung“
erscheint mit dem Prozess vetrauten Fachleuten nach dem Prinzip „Haltet den Dieb“ gehalten. Denn angeblich geht es COvestro und auch der Behörde vor allem darum, weitere „Verzögerungen“ zu vermeiden. Da scheinen sowohl Betreiber als auch die Behörde vergessen zu haben, dass mit ihrem Nicht- und Falschhandeln den größten Anteil selbst an diesen 13 verlorenen Jahren zu verantworten haben.

Dann stand ab dem 19. August 2020 ab 10 Uhr die Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster an. Die Verhandlung fand wegen des Corona-Hygieneschutzes in der Aula im Schloss der Uni Münster statt. Wir waren als Initiative mit einer starken Delegation dort vertreten, obwohl wir um unseren Einlass bangen mussten. Wie viele Tage die Verhandlung dauern würde war ungewiss. Zunächst waren zwei Tage vorgesehen,. Aber es war auch ein „Verlängerung“ bis Freitag, 21. 08. möglich und sogar ein weiterer Termin am Freitag, 28.08. 2020 wurde ins Auge gefasst.

Nach der bereits seltsamen Aktion vom Juli 2020 der Bezirksregierung Düsseldorf. Im Vorfeld der COvestro – Aktionärsversammlung hatte diese kurz vor der Verhandlung der CO-Pipeline beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster (Start am 19. August 2020) CO-Trassenkommunen vorab zu einem „vertraulichen Hintergrundgespräch“ eingeladen.
Dabei sollte auch erläutert werden, “was dieses Verfahren so besonders gemacht hat„.

Bitte beachten Sie,dass wir uns vor der Verhandlung nicht zur Sache des Gerichtsverfahrens äußern werden. Es wird keine Zitate, O-Töne und auch keine Presseunterlagen geben.
Da es bei dem OVG-Verfahren auch um die zahlreichen Abweichungen, Planänderungen und Nacharbeiten geht, ist doch fraglich, ob die Erklärung so ganz ernst gemeint sein kann?

Herzlichen Dank für Ihr Interesse und bis bald. Wir sind gespannt, ob sich die Richter von dem Aktionismus der Bezirksregierung Düsseldorf und der für den Monsanto-Deal „verkauften Braut“ COvestro ( früher BayerMaterialScience) beeindrucken lassen.

Ihr Dieter Donner, Pressekoordinator der Stopp-CO-Pipeline-Initiativen