Die bisher letzten Entscheidungen waren die Verfahren von einigen Privateigentümer*innen und dem BUND Landesverband NRW vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf.
Dazu waren noch einige – zwischenzeitlich war von ca. 40 nachträglichen Enteignungs-Verfahren auch gegen Kommunen wie z.B. auch gegen die Stadt Hilden die Rede.
Die Richter wollten aber die in den vielen Jahren aufgelaufenen „Seltsamkeiten“ nicht mehr betrachten und deshalb auch nicht beurteilen. Sie machten sich einen „schlanken Fuß“ und beschränkten sich auf den Rückzug auf die Konzeption der Planfeststellung. Damit verhielten sie sich ähnlich den Wirtschaftsprüfern von Wirecard nach dem Motto „Wird schon alles stimmen“.
Dass es zahlreiche erhebliche Bau-Pannen bis zur Nichteinhaltung von DIN-Vorschriften gab, wurde nicht beurteilt. Auch die ca. 200 Planänderungen galten bei der großen Anhörung zu den mehr als 24.000 Einwendungen und den später eingereichten Klagen gegen die von Bayer im Jahr 2012 beantragten „Planänderungen“ als „erledigt“. Auch die Lücken in den Bau-Protokollen und die vielen darin abzulesenden „Fehler-Nachweise“ sind wurden als nicht zu betrachtende, weil nicht rechtzeitig gerichtlich eingebrachte und damit verfristete Einwände angesehen. Und dies nicht nur beim VG Düsseldorf sondern auch beim OVG-Münster. Die tränengetränkte Abschluss-Erklärung des Vorsitzenden Richters des OVG, in der er seinen im Bergbau tätigen und auch mit CO in Berührung gekommenen Vater bemühte. machte die Nichtbeachtung der Gefährlichkeit nicht weniger seltsam?
Die betroffenen Anwohner*innen sollen gefälligst dazu weitere Verfahren anstrengen, was höchstwahrscheinlich wieder wie das „Hornberger Schießen“ ausgehen könnten..
Derweil versucht Covestro als Bayer-Nachfolger den unzureichenden ADAP (den (Gefahren- und Abwehrplan) in aller Heimlichkeit und ohne Beteiligung der von dem
CO-Giftgas bedrohten Bürger*innen durchzudrücken und die „Pipeline scharf zu schalten“
Das gilt es in die Öffentlichkeit zu tragen und letztlich Schnellschüsse zu verhindern.