Stopp-Bayer-COvestro-Pipeline – die Lange Verfahrensgeschichte

Herzlich Willkommen!

Dies ist eine Website über den langen und bis jetzt erfolgreichen Kampf gegen ein unverantwortliches Vorhaben eines anscheinend übermächtigen Konzerns.
Eigentlich hatten Bayer und der damalige Regierungspräsident Jürgen Büssow geplant, die Giftgas-Röhre bereits im Dezember 2007 in Betrieb gehen zu lassen. Damit scheiterten beide Bayer wie auch der Kunststoff-Ableger COvestro und alle nachfolgenden Regierungspräsident*innen. So ist es noch immer – zumindest ist das der letzte Stand bis heute!

CO-Pipeline – Gerichtsverfahren des BUND-NRW beendet – aber der Widerstand und die Enteignungsprozesse gehen weiter

Im Verfahren um den Planänderungsbeschluss zur Errichtung und zum Betrieb der 67 Kilometer langen Kohlenmonoxid-Fernleitung zwischen Köln-Worringen und Krefeld-Uerdingen wird der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 2. Mai 2023 einlegen. Trotzdem wird der Widerstand des Umweltverbandes gegen die „Giftgasröhre“ weitergehen. Der BUND sieht jetzt vor allem die Bezirksregierung Düsseldorf  – als  Abteilung der NRW -Landesregierung – in der Pflicht, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu garantieren und die Sinnhaftigkeit des Projekts unter den aktuellen Rahmenbedingungen zu hinterfragen. Jetzt sehen wir unsere Aufgabe weiter darin

  •  die Bezirksregierung an ihre Pflichten errinnern
  •  den Bedarf der Pipeline zu hinterfragen und aktuell zu überprüfen
  •  -immer weiter an das verbleibende bedrohliche Restrisiko zu erinnern; dazu fehlt noch immer ein wirksamer „Gefahren- und Abwehrplan“ 

Feuerwehren, Polizei und  weitere Rettungskräfte weisen seit Anfang des Verfahrens darauf hin, dass ein CO-Gasaustritt nicht beherrschbar und eine Rettung der betroffenen Menschen im Umfeld der Giftgas-Röhre praktisch unmöglich wäre.

Mörderische Giftgaspipeline vom OVG NRW – mit weinerlicher Stimme und im Wissen um die Gefahren – durchgewunken

Ein Gericht macht sich mitschuldig – aber der Kampf geht weiter

190 Tote und 790 Schwerverletzte  waren den OVG-Richtern nicht genug?140 Tote und 790 Schwerverletzte innerhalb kürzester Zeit und ohne eine Warnung waren den OVG-Richtern nicht bekannt oder nicht genug? Dabei stammt die Grafik und die Untersuchung von dem Chemiekonzern Bayer selbst. Dies musste man vor protestierenden Kinderärzten im Jahr 2010 zugeben. Wir haben die technische, unmenschliche Grafik mit Hilfe der Bewohner*innenstatistik der Stadt Hilden in menschliche Schicksale übersetzt. Das sollte eigentlich alle zur Umkehr bewegen, oder?!

CO-PIPELINE- DIE UNGLAUBLICHE KEHRTWENDE EINES OBERSTEN NRW- GERICHTES

Das OVG Münster . das auch NRW-Verfassungsgericht ist – überrascht mit verantwortungslosem Urteil

Das Jahr 2020 stand im Zeichen der lange erwarteten Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Ende August in Münster. Für uns war das Anlass, mit einer neuerlichen Mahnwache an der CO-Pipeline-Schieberstation auf dem Parkplatz des Hildener Waldschwimmbades auf die Knackpunkte hinzuweisen. Unter der Überschrift „67 km Giftgas vor Schulen, Schwimmbädern und Wohnhäusern ein Industrieprojekt, das es nicht geben darf“ haben wir den Verantwortlichen drei Punkte in Erinnerung gerufen

– Die CO-Pipeline dient nicht dem Gemeinwohl sondern begünstigt (früher Bayer)  nunmehr den Rechtsnachfolger Covestro zu Lasten von über 100.000 Anwohner*innen.

– Die CO-Pipeline schadet dem Rechtsfrieden, weil bereits im Jahr 2005/2006 Bayer Behörden und Gesetzgeber überrumpelt hat. Das Gesetz wurde ohne Debatte zu nächtlicher Stunde im fast menschenleeren Landtag im März 2006 beschlossen. Der Bau der Leitung begann ohne Bauüberwachung und Kampfmitteluntersuchung, hundertfache Abweichungen in der Bauausführung wurden von der Behörde abgenickt.

– Die Risiken der CO-Pipeline sind nicht beherrschbar. Die installierte Leckerkennung beinhaltet eine große Detektionslücke, die dazu führen kann, dass tödliche Mengen CO entweichenohne dass sofort ein Alarm ausgelöst wird. Selbst wenn ein Leck durch z.B. einen „Baggerangriff“ oder ein Sabotageakt festgestellt wird, gibt es keine Rettung. Die Feuerwehr kann die Unglücksstelle nur weiträumig absperren.

Deshalb: Das Land NRW mit Landtag und Landesregierung haben dem Gemeinwohl geschadet, als sie dieses Vorhaben für gemeinwohldienlich erklärt haben.  Es wird höchste Zeit, diesen Fehler zu beheben.

Der Prozess beim Oberverwaltungsgericht in Münster war gekennzeichnet durch die Abkehr der Richter von ihren früheren Argumenten. Die vielfach von den Klägeranwälten nachgefragte inhaltliche Begründung wurde nicht geliefert. In diesem Verfahren, das hunderttausende Anwohner*innen seit mehr als ein Jahrzehnt in Atem hält, war geprägt von Streitigkeiten über „Formalien“ wie Zulässigkeiten und Verfristungen von Themen und anzuhörenden Experten.
Erstaunlich, dass das OVG die Rückweisung seiner Vorlage durch die Kammer des Bundesverfassungsgerichts in Karsruhe – und ohne eine dafür eigentlich zuständige Senatsverhandlung  – zum Rohrleitungsgesetz kommentarlos auch auf den Planfeststellungsbeschluss überträgt.Und dazu noch, obwohl der diese Kammer-Verfassungsrichter wörtlich eine Passage formuliert haben, die das „Gemeinwohl“ der Pipeline fraglich erscheinen lässt und die Argumente des OVG eigentlich stützt. Dort angesprochene „zahlreiche Kohlenmonoxid verarbeitende Unternehmen“ sind in der Planfeststellung der Bezirksregierung Düsseldorf und auch vor Ort in Krefeld-Uerdingen  nicht zu finden. Als einzig Begünstigte gibt es derzeit ausschließlich früher Bayer jetzt Covestro.

Die Klägeranwälte stellten zahlreiche – weit über 150 – Beweisanträge vor allem zu Sicherheitsfragen. Bezirksregierung und Covestro forderten, diese pauschal als unzulässig abzulehnen. Dies garnierte der Covestro-Anwalt mit markigen Worten: „Die Sicherheit wird durch die Anlage gewährleistet. Das ist keine Gefahr, das ist ein Risiko, das wir jenseits der praktischen Vernunft halten. Es geht nicht um Gefahrenabwehr sondern um eine Risikoeinschätzung.“ Bei einer solchen Haltung kommen Sicherheit und Gefahrenabwehr für die Anwohner*innen gar nicht mehr vor. Seltsam bei prognostizierten 140 Toten und 790 Schwerverletzten, die laut einer von Bayer erstellten Ausbreitungs-Keule am Beispiel einer Siedlung in Hilden zu erwarten sind. (siehe die in der von Bayer Grafik selbst dargestellte Gifgas-Keule  – die wir mit Hilfe der Stadt Hilden in menschliche Schicksale übersetzt haben)

Wieso die Richter sich nicht vor die bedrohten Bürger*innen stellten, weil die CO-Giftgas-Pipeline „nur eine normale Leitung“ sei, bleibt aus unserer Sicht skandalös. Wie falsch sich dann am Ende die Entscheidung anfühlt, die Leitung in allen Punkten für rechtmäßig zu erklären, war spürbar, als der Richter an mehreren Stellen nur mit gebrochener Stimme das Urteil vortragen konnte. Weshalb er bei den von ihm betonten persönlichen Erfahrungen mit der Gefährlichkeit von CO dennoch dies in dem Urteil nicht berücksichtigen wollte, bleibt wohl sein Geheimnis. Dazu hatte das Gericht viele der mehr als 150 von den Klägeranwälten vorgetragenen Beweisanträge mit stereotypen Worten zurückgewiesen und zusätzlich sogar eine Revision abgelehnt.

So war es nur logisch, dass wir den folgenden Antrag der Grünen-Fraktion im Landtag NRW zurAufhebung des Lex-Bayer mit einer weiteren Mahnwache vor Ort unterstützt haben. Zwar haben auch diesmal CDU, FDP wie auch die Opposition SPD und AFD gegen den Bürger*innenschutz gestimmt. Bezeichnend auch, dass die NRW- Umweltministerin Heinen-Esser im Landtag zwar Gespräche mit Bürger*innen und der Initiative angekündigt hat, sich allerdings im November noch einmal über die Presse daran erinnern lassen musste. Nun hat Frau Heinen-Esser auch die erwünschten Informationen – das Video unseres Mitkämpfers Erwin Schumacher über „Pfusch beim Bau der Pipeline“ und auch die hier aufgeführte gefährliche „Detektions- und Warnlücke“. Leider belieb das bisher ohne Antwort und ohne öffentliche Reaktion?

Aber wir lassen nicht locker, sowohl politisch als auch rechtlich. Das OVG hat Anfang 2021 eine Urteilsbegründung fertig gebracht. Jetzt stehen noch die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht und viele Klagen zur Entscheidung an.  Das gilt auch für die vom BUND NRW erhobene Klage gegen das in dem Prozess praktisch gar nicht behandelte Planänderungsverfahren,das benfalls durch die Bezirksregierung Düsseldorf im Herbst 2018 ohne umfassende Umweltverräglichkeitsuntersuchung durchgewunken wurde. 

Dieter Donner: weitere Informationen unter 

www.bund-nrw.de/themen/technischer-umweltschutz/im-fokus/co-pipeline/

Am 28. August 2014 hatte das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Die Richter halten das zugrundeliegende Rohrleitungs-(Enteignungs-) Gesetz für verfassungswidrig. Damit würde die Basis für die – auf eigenes Risiko – schon gebaute Pipeline wegfallen und das Giftgas-Projekt wäre erledigt.
Nachdem vom Verwaltungsgericht Düsseldorf im Mai 2011 die Rechtswidrigkeit festgestellt  und  „Nachbesserung“ angeordnet wurde , also der nächste Tiefschlag für Bayer und Bezirksregierung aber vor allem auch für die „schweigende“ Landesregierung!
In der Folge hatte Bayer im Jahr 2012 eine umfangreiche Planänderung beantragt und durch die beteiligten Bürger*innen mehr als 24.000 Einsprüche „geerntet“!
Diese mit vielen Fakten hinterlegten Einwendungen mussten in einer mehrtätigen Großveranstaltung im November 2013 in der Gruga-Halle in Essen „behandelt“ werden.

Im August 2018 hatte es die Bezirksregierung Düsseldorf „geschafft“, fast alle von Bürger*innen und betroffenen Kommunen vorgebrachten Probleme und Einwenden zu ignorieren.
Kaltschnäuzig und ignorant wurde „genehmigt“, dass Bayer-Nachfolger COvestro der Betrieb der Giftgas-Röhre ermöglicht werden soll. Damit ist aber noch lange keine „Betriebsgenehmigung“ freigegeben. Wir warten darauf, dass die Gerichte die Klägerargumente würdigen, der unsinnigen Planänderung mit dem erneuten Durchpflügen ganzer Landstriche eine Absage erteilen und so auch den Bayer-Nachfolger COvestro in die Schranken verweist.

Dann  lag seit August 2018 also nach der Genehmigung der Planänderung (aus dem Jahr 2012) durch die Bezirksregierung Düsseldorf dieses Verfahren wieder beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ( für das Planänderungsverfahren ) und beim Oberverwaltungsgericht Münster die weiteren noch immer laufenden fast 40 Hauptverfahren.
Wer steigt da noch durch? Das kann auf jeden Fall nur ein Jurist, der das Verfahren seit Beginn begleitet hat!

Im Jahr 2020 haben wir – noch gerade rechtzeitig kurz vor dem Sturm der Corona-Krise – am 14. Februar 2020 den 13. Jahrestag des Planfeststellungsbeschluss begangen.
13 Kreuze wurden als Begleit-Symbole der Giftgas-Pipeline in Hilden an der Grenze zur Nachbarstadt Langenfeld – an der Ecke Salzmannweg/ Richrather Straße – aufgestellt. In einer Mahnwache mit ca. 80 Mitbürger*innen wurde an 10 ausgewählte Protagonisten des Projektes erinnert.
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Von dem damaligen Bayer-Chef Werner Wenning, dem früheren BMS-Chef Patrik Thomas, dem Ex-Regierungspräsident Jürgen Büssow und dem Ex -Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers, die das Gift-Gas-Projekt damals gegen alle Vernunft und unter Ausnutzung der Unachtsamkeit des NRW-Landtages in einer Nacht-und Nebel-Sitzung durchgeschleust haben.

In dieser Situation hat die bis dahin größte Oppositionspartei SPD mit der dann gewählten Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ebenfalls versagt. Auch nach ihrer Wahl im Jahr 2010, tat sich nicht viel. Obwohl es zu der Zeit mit den Grünen und den Linken eigentlich eine Mehrheit zum Stopp des Giftgas-Projektes gegeben hätte, wurde auch mit der Amtsübernahme der grünen Regierungspräsidenten Anne Lütkes zwar die Sprache moderater, aber in den Verwaltungs- und Gerichtsprozessen wurde weiter pro Bayer und später pro COvestro gearbeitet. Auch die Übergabe des Chefpostens an den Wenning-Schüler Dieter Baumann bei Bayer führte nur dazu, dass BayerMaterialScience, der Kunststoffbereich von Bayer, an die Börse und vor allem an Black-Rock verhökert wurde. Dafür fand man nach kurzer Zeit ein bisher „unbekanntes“ Gesicht, Markus Steilemann, der in das gleiche Horn seiner Vorgänger stieß; Obwohl die CO-Pipeline mehr als 12 Jahre nicht in Betrieb ging, soll diese weiterhin „Heilsbringer“ für das Werk Krefeld-Uerdingen sein? Der im Jahr 2017 etwas überraschend ins Amt des NRW-Ministerpräsidenten gewählte Armin Laschet hüllt sich als „Landesvater“ bisher zu der CO.-Pipeline sowohl gegenüber der Bürgerinitiative „Stopp-BAYER-CO-Pipeline“ in Schweigen und hat sich noch nie öffentlich zu dem Problem geäußert. Und die nunmehr zuständige Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher bleibt ihrer Linie als rechts- und interessenbundene ehemalige Polizeipräsdentin (in Wuppertal) verhaftet. Dabei verfolgen die Enteignungsprozesse auch noch bis heute die betroffenen Anwohner-Eigentümer weiter. Und zu dem anstehenden Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster werden auf Privatkläger die Anwälte der Bezirksregierung von der Leine gelassen, um mit hohen Anwaltsgebühren Druck zu erzeugen.
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Die nächsten Verfahren sollen nach letzten Informationen im August 2020 verhandelt werden.
Dort sollen sowohl die Berufungsverfahren zu dem Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf (aus Mai 2011) und die Planänderung (behördliche Genehmigung August 2018) verhandelt werden. Als Termine sind der 19. bis 21. August 2020 und der 28.August 2020 geplant.
Wir haben uns mit ca. 30 Aktiven aus der Initiative dort registrieren lassen. Ob der Prozess aber mit der üblicherweise notwendigen Öffentlichkeit stattfinden kann, steht in Corona-Zeiten noch in den Sternen. Wir sind startbereit und werden auf Einhaltung aller demokratischen Rechte bestehen und wollen dort ebenfalls Präsenz zeigen.
In der aktuellen Corona-Krise wird von allen Seiten betont wird – teilweise auch als „Lippenbekenntnisse“ bis auf Schäuble und Co -, dass Gesundheit und Leben oberste Priorität haben. Darauf werden wir in unserem Kampf auch weiter bestehen. Leben und Gesundheit opfern für Wirtschaftsinteressen wird mehrheitlich bei uns und in den meisten Ländern als nicht hinnehmbar gebranntmarkt.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat in Zusammenarbeit mit COvestro noch vor der Berufungsverhandlung mit einer „neuen“ Verkündung überrascht. Die „sofortige Vollziehung“ der Baumaßnahmen zu dem Planänderung wurde in einem besonderen Beschluss noch einmal entschieden. Die Begründung im Antrag und in der „Genehmigung“
erscheint mit dem Prozess vetrauten Fachleuten nach dem Prinzip „Haltet den Dieb“ gehalten. Denn angeblich geht es COvestro und auch der Behörde vor allem darum, weitere „Verzögerungen“ zu vermeiden. Da scheinen sowohl Betreiber als auch die Behörde vergessen zu haben, dass mit ihrem Nicht- und Falschhandeln den größten Anteil selbst an diesen 13 verlorenen Jahren zu verantworten haben.

Dann stand ab dem 19. August 2020 ab 10 Uhr die Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster an. Die Verhandlung fand wegen des Corona-Hygieneschutzes in der Aula im Schloss der Uni Münster statt. Wir waren als Initiative mit einer starken Delegation dort vertreten, obwohl wir um unseren Einlass bangen mussten. Wie viele Tage die Verhandlung dauern würde war ungewiss. Zunächst waren zwei Tage vorgesehen,. Aber es war auch ein „Verlängerung“ bis Freitag, 21. 08. möglich und sogar ein weiterer Termin am Freitag, 28.08. 2020 wurde ins Auge gefasst.

Nach der bereits seltsamen Aktion vom Juli 2020 der Bezirksregierung Düsseldorf. Im Vorfeld der COvestro – Aktionärsversammlung hatte diese kurz vor der Verhandlung der CO-Pipeline beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster (Start am 19. August 2020) CO-Trassenkommunen vorab zu einem „vertraulichen Hintergrundgespräch“ eingeladen.
Dabei sollte auch erläutert werden, “was dieses Verfahren so besonders gemacht hat„.

Bitte beachten Sie,dass wir uns vor der Verhandlung nicht zur Sache des Gerichtsverfahrens äußern werden. Es wird keine Zitate, O-Töne und auch keine Presseunterlagen geben.
Da es bei dem OVG-Verfahren auch um die zahlreichen Abweichungen, Planänderungen und Nacharbeiten geht, ist doch fraglich, ob die Erklärung so ganz ernst gemeint sein kann?

Herzlichen Dank für Ihr Interesse und bis bald. Wir sind gespannt, ob sich die Richter von dem Aktionismus der Bezirksregierung Düsseldorf und der für den Monsanto-Deal „verkauften Braut“ COvestro ( früher BayerMaterialScience) beeindrucken lassen.

Ihr Dieter Donner, Pressekoordinator der Stopp-CO-Pipeline-Initiativen